Übergewicht – Wann werden Risikozuschläge erhoben
Ein späterer Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nichts ungewöhnliches – vor allem, weil Arbeitnehmer gegenwärtig über einen immer längeren Zeitraum ein stetig steigendes Jahresgehalt nachweisen müssen.
Zwar finden sich in der weitläufigen Tarif-Landschaft auch Prämien in moderaten Höhen für die 40-plus-Generation. In der Regel wird jedoch eine Aufnahme mit über 40 durch zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten häufig erschwert. Bei Übergewicht und Co. drohen Risikozuschläge in unterschiedlichem Ausmaß.
Übergewicht spielt bei Männern mit zunehmendem Alter eine etwas größere Rolle als bei Frauen. Zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr leiden etwa 58 von 100 Männern in Deutschland an überflüssigen Pfunden. Obwohl Frauen in der landläufigen Vorstellung häufiger mit dieser Krankheit in Verbindung gebracht werden, sind bei ihnen in der gleichen Altersspanne lediglich 33 von 100 betroffen.
Mehr Kilo – Mehr Prämie
Bei der Antragstellung für einer private Krankenversicherung stellt das Körpergewicht einen nicht unerheblichen Faktor da. Anhand des Body-Maß-Index entscheidet jede Gesellschaft individuell, wann ein Risikozuschlag erhoben wird und wann eine Person überhaupt nicht mehr versicherbar ist.
Eine großzügige Spanne beim Körpergewicht erlaubt die Central. Erwachsene gelten bei dem Kölner Unternehmen erst ab einem Body-Maß-Index von 40 als nicht mehr versicherbar. Für einen Mann mit Körpergröße 1,80 m stellen 120 Kilogramm ein grenz-wertiges Gewicht dar. Wiegt er 130 Kilo, erfolgt in der Regel eine Ablehnung.
Frauen mit einer Körpergröße von 1,60 m dürfen nicht mehr als 100 Kilo wiegen. Aber auch Untergewicht wird kritisch geprüft: Wenn die Waage im vorigen Beispiel eine Zahl unterhalb der 43-Kilo-Marke anzeigt, wird Magersucht angenommen und damit eine Vertrags-annahme in der Regel unmöglich. Für leichtes Über- sowie Untergewicht werden allerdings bereits auch prozentuale Risikozuschläge fällig.
Unterschiedliche Gesellschaften, unterschiedliche Gewichtung
Andere private Krankenversicherungsgesellschaften haben andere Maßstäbe. Die AXA Krankenversicherung erlaubt lediglich einen Body-Maß-Index von 33, während Neukunden bei der HanseMerkur auch trotz leichtem Übergewicht risikozuschlagsfrei in den Versicherungsvertrag einsteigen können. Hier liegt die Grenze bei 28. Ein Mann mit Körpergröße von 1,80 m sollte demnach möglichst nicht mehr 90 Kilogramm wiegen. Eine Frau von 1,60 m kann sich bei der HanseMerkur bis zu einem Körpergewicht von 70 Kilogramm risikozuschlagsfrei versichern.
Vorerkrankung Bluthochdruck
Bluthochdruck stellt eine weitere jener Krankheiten dar, die sich hauptsächlich mit zunehmendem Alter einschleichen. In dem Fall lohnt sich eine Anfrage bei Arag und Central, die dieses Volksleiden nicht grundsätzlich als unüberschaubares Gesundheits-risiko ausschließen. Der Neukunde darf jedoch nicht gleichzeitig an Diabetes leiden, denn das schließen beide Gesellschaften als nicht versicherbare Diagnose aus.
Vorerkrankung Bandscheibenvorfall
Auch der Bandscheibenvorfall wird von PKV zu PKV unterschiedlich bewertet. Arag, Continentale und Central prüfen die ärztlichen Unterlagen, bevor sie einen Neukunden mit einer Wirbelsäulenerkrankung aufnehmen. Bei der Halleschen muss der Vorfall mindestens ein Jahr zurückliegen und nach drei Jahren der Beschwerdefreiheit entfällt dann schließlich auch der Risikozuschlag. Die HanseMerkur wiederum verlangt nach einer Bandscheiben-OP eine fünfjährige Wartezeit, bevor sie eine Gesundheitsprüfung durchführt und damit eine mögliche Annahme in Betracht zieht.
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